Seit 2004 greift die Gesundheitsreform für alle gesetzlich Versicherten. Dabei wurden auch die Krankenfahrten drastisch gekürzt. Für Personen, die darauf angewiesen sind, gibt es dennoch die Möglichkeit der Beförderung.
Im Folgenden haben wir versucht, die wichtigsten Regelungen verständlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Beachten Sie bitte, dass diese Regelungen nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gelten. Die Krankenbeförderung nach Arbeitsunfällen oder Schulunfällen ist davon unberührt.
Es sollten alle Quittungen (Medikamente, Verbands- / Heilmittel, Fahrtkosten usw.) gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Ihren Mitgliedern die Zahlung Ihres Eigenanteils bereits am Jahresanfang an, um somit zu Beginn des Jahres den Befreiungsausweis zu bekommen.
Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden Behandlungen und Transporte fallen nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen, sondern der Berufsgenossenschaften. Sie sind daher auch nicht
genehmigungspflichtig und unterliegen keiner Zuzahlung. Sie benötigen aber einen Transportschein.